Hochwasserschäden können durch Überlastungen der Gewässer, sowie abseits der Gewässer durch sogenanntes „wild abfließendes Wasser“ entstehen. Ausgelöst werden solche Überflutungen meist durch lokal begrenzte Starkregenereignisse kurzer Dauer und hoher Niederschlagsintensität. Durch die unsichere Warnlage ergeben sich kurze Vorwarnzeiten. Grundstücks- und Hausbesitzer sollten daher frühzeitig Vorsorge treffen, um sich und ihr Eigentum zu schützen.

Informationen sammeln – Gefährdungen erkennen

Hochwassergefahrenkarten liefern Informationen zu Überflutungsflächen und Wassertiefen bei Überschwemmungen an größeren Gewässern. Diese Karten sind online verfügbar und können unter dem Link Hochwassergefahrenkarten – Hochwasser Baden-Württemberg eingesehen werden.

Im Rahmen der kommunalen Vorsorgeplanung wird die Gefährdungserkundung durch Starkregen mittels Starkregengefahrenkarte empfohlen. Zwischenzeitlich liegen Starkregengefahrenkarten für eine Vielzahl von Kommunen vor. Die Gefahrenkarten können in der Regel auf der kommunalen Homepage eingesehen werden.

§5, WHG: Allgemeine Sorgfaltspflicht

Abs. 2: „Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Wichtige weiterführende Links:

Objektschutz
„Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge“
(Quelle: Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung)

„Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“
(Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Verhalten im Hochwasserfall
Hochwasser – Sei vorbereitet
(Quelle: https://www.seivorbereitet.de/)

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