Das Land Baden-Württemberg hat am 1. Februar 2023 das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung eines CO2-Schattenpreises bei Baumaßnahmen auf Landesliegenschaften. Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist ein rechnerischer Preis von aktuell mindestens 201 €/t für jede über den Lebenszyklus der Maßnahme entstehende Tonne CO2 zu veranschlagen.

Auch bei Planungen von wasserbaulichen Maßnahmen müssen sich die Wasserwirtschaftsverwaltungen des Landes mit der Thematik auseinandersetzen. Zur Unterstützung des Landes Baden-Württemberg wurde das renommierte ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH zusammen mit uns beauftragt, eine Methodik beziehungsweise Kenngrößen und Hilfestellungen zur Ermittlung eines baustoff- oder bauproduktspezifischen bzw. flächenspezifischen CO2-Ausstoßes in unserer Kernkompetenz Wasserbau zur Verfügung zu stellen und in einem Leitfaden zusammenzustellen.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit dem ifeu-Institut.

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